LEHRPERSONEN | Qualitätssicherung

Qualitätssicherung

Schulische Sexualaufklärung ist geprägt durch das Zusammenspiel von verschiedenen Akteur_innen, die unterschiedliche Beiträge leisten. Dazu gehören Lehrpersonen, Schulsozialarbeitende, Sexualpädagog_innen, Fachpersonen sexuelle Gesundheit und andere Personen, die mit den Schüler_innen zu bestimmten Themen arbeiten. Um eine qualitativ hochstehende und wirksame Sexualaufklärung zu gewährleisten, empfiehlt es sich einen "kooperativen Ansatz" zwischen all den beteiligten Personen anzustreben.


Die Zusammenarbeit der beteiligten Akteur_innen gemäss Kooperationsmodell entspricht ausserdem der ganzheitlichen Sexualaufklärung, wie sie gemäss den WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa angestrebt wird. Diese Standards gewährleisten qualitativ hochwertige Dienstleistungen und Unterstützungsformen. Sie fördern eine positive und nachhaltige gesellschaftliche Antwort auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Sexualität und sexuelle Gesundheit.


Die im Lehrplan 21 beschriebenen Kompetenzen beziehen sich zwar nicht explizit auf die WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa, dennoch werden einige wichtige Inhalte dieser Standards in adaptierter Form im Lehrplan 21 genannt.

Hauptverantwortlich für die schulische Sexualaufklärung sind die Lehrpersonen. Sie vermitteln faktenbasierte Informationen und thematisieren relevante gesellschaftliche Werte und Normen. Sie agieren in einem Spannungsfeld, das von Nähe und Distanz sowie Offenheit und Intimitätsschutz geprägt ist (1). Um verantwortungsvoll Sexualaufklärung unterrichten zu können, braucht es eine solide Aus- und Weiterbildung im Bereich der sexuellen Gesundheit. Sie gewährleistet, dass Lehrpersonen in der Lage sind:

  • eine Multiplikatorenrolle betreffend Förderung der sexuellen Gesundheit und Prävention zu übernehmen,
  • eine Rolle bei der Erkennung von Risikosituationen, insbesondere bei Gewalt oder in Krisensituationen zu spielen (3) sowie
  • spezifisches Informationsmaterial und Beratungsangebote für Jugendliche zugänglich zu machen. (3)

Viele Fachstellen im Bereich der Sexualaufklärung bieten Lehrpersonen bei Bedarf Beratung oder Coaching zur Gestaltung von Sexualaufklärung in der Schule an.

Die schulische Sexualaufklärung kann durch externe Fachpersonen ergänzt werden. Nicht jeder Kanton der Deutschschweiz verfügt über eine Fachstelle für Sexualpädagogik mit kantonalem Mandat, so dass Schulen auch selbstständigerwerbende Sexualpädagog_innen hinzuziehen können. Sexualpädagog_innen die über den Fachtitel «Fachperson sexuelle Gesundheit in Bildung und Beratung» von SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz verfügen, haben sich verpflichtet, ihr berufliches Handeln nach dem Ethikkodex von SGCH auszurichten und kritisches Denken zu fördern, das zu selbstbestimmten und informierten Entscheidungen führt. Damit der Fachtitel für nachhaltige Qualitätssicherung stehen kann, hat SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz Empfehlungen für Weiterbildung, Intervision und Supervision formuliert.


Weitere Angaben zu Qualitätsmerkmalen von Sexualpädagog_innen finden sich in folgenden Dokumenten:

  • ARTANES, "Charte éthique" zur Arbeits- und Werthaltung der Sexualpädagog_innen in der Westschweiz

Um bei Programmen der Sexualaufklärung einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten, wären regelmäßige und unabhängige Evaluierungen und ein nationales Monitoring erforderlich. Dieser nationale Prozess der Qualitätssicherung existiert noch nicht. Es gibt jedoch bereits einige Kantone, die Evaluationsprozesse auf kantonaler Ebene im Bereich der Sexualaufklärung durchführen. Siehe z.B. die Auswertungen im Kanton Waadt. (2)


Es bestehen auch Angebote zur ganzheitlichen Sexualaufklärung und sexuellen Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche in heilpädagogischen Bildungseinrichtungen oder Institutionen.

Mehr dazu

  • Das Kapitel «2.4.2 Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen als Ressource» der Publikation «Schulische Sexualaufklärung in der Schweiz» (S. 26ff) gibt einen Überblick zum ethischen Bezugsrahmen von schulischer Sexualaufklärung in der Schweiz.


Quellen